Änderungen der Corona-Verordnung ab 2. November 2020 / Auswirkungen auf den Musikverein Poppenweiler e.V.
Nachdem nun die Änderungen der Corona-Verordnung nun auch in Baden-Württemberg rechtskräftig veröffentlicht wurden, können wir als Musikverein nun auch die sich hierdurch ergebenden Auswirkungen an unserer Instrumental und Theorie-Unterricht final kommunizieren.
Die Landesregierung hat beschlossen, dass Musikschulen, Kunstschulen und Jugendkunstschulen weiter unter den Auflagen der Corona-Verordnung über den Betrieb von Musikschulen, Kunstschulen und Jugendkunstschulen offen bleiben dürfen.
Gleichzeitig wurden Musikvereine den Musikschulen im Bezug auf Musikunterricht gleichgestellt (https://www.baden-wuerttemberg.de/de/service/aktuelle-infos-zu-corona/faq-corona-verordnung/)
D.h. zusammengefasst unter Einhaltung unserer Hygienemaßnahmen dürfen
stattfinden:
– Instrumentalunterricht
– Theorieunterricht
Nicht stattfinden:
- Proben aller Orchester und Gruppierungen des Vereins
0 Kommentare