Änderungen der Corona-Verordnung ab 2. November 2020 / Auswirkungen auf den Musikverein Poppenweiler e.V.

Nachdem nun die Änderungen der Corona-Verordnung nun auch in Baden-Württemberg rechtskräftig veröffentlicht wurden, können wir als Musikverein nun auch die sich hierdurch ergebenden Auswirkungen an unserer Instrumental und Theorie-Unterricht final kommunizieren.

Die Landesregierung hat beschlossen, dass Musikschulen, Kunstschulen und Jugendkunstschulen weiter unter den Auflagen der Corona-Verordnung über den Betrieb von Musikschulen, Kunstschulen und Jugendkunstschulen offen bleiben dürfen.

Gleichzeitig  wurden Musikvereine den Musikschulen im Bezug auf Musikunterricht gleichgestellt (https://www.baden-wuerttemberg.de/de/service/aktuelle-infos-zu-corona/faq-corona-verordnung/)

D.h. zusammengefasst unter Einhaltung unserer Hygienemaßnahmen dürfen

stattfinden:

– Instrumentalunterricht

– Theorieunterricht

Nicht stattfinden:

  • Proben aller Orchester und Gruppierungen des Vereins

 


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