Jugendschutz für Veranstaltungen beim
Musikverein Poppenweiler e.V.
Da uns etwas an der Gesundheit unserer jungen
Besucher liegt, achten wir besonders auf die Einhaltung der Bestimmungen des
Jugendschutzgesetzes.
Daher ist es nötig, dass wir am Eingang den Personalausweis kontrollieren. Es
ist für Jugendliche kein Einlass ohne Personalausweis möglich!
Der Getränkeausschank findet nach den
Bestimmungen des Jugendschutzgesetzes statt.
Zu den Eintrittsbeschränkungen oder wie
lange Jugendliche auf den MVP-Veranstaltungen bleiben dürfen, bitte die
Übersicht weiter unten beachten!
Folgendes muss für die Erziehungsbeauftragung
bei Veranstaltungen des MVP beachtet werden:
1. Erziehungsbeauftragter und Jugendlicher
benötigen Personalausweis
2. Kopie des Ausweises eines Elternteils
3. Formular für Übertragung der
Erziehungsbeauftragung
ACHTUNG: Ein Erziehungsbeauftragter darf höchstens zwei
Jugendliche beaufsichtigen!
Eintritt bei Veranstaltungen wie Rockfasching,
Show-Fasching und Ochsenfest-Freitag für Kinder und Jugendliche:
In Begleitung der | Allein | Aufsichtsperson mit | Bis Uhrzeit | Alkohol | |
Kinder unter 14 | erforderlich | NEIN | NEIN | Ende | NEIN |
Jugendliche zwischen |
Ja |
erforderlich | 24 Uhr (mit |
NEIN | |
Jugendliche zwischen | nur erforderlich, wenn | 24 Uhr (mit | nur Bier und Wein |