Jugendschutz für Veranstaltungen beim
Musikverein Poppenweiler e.V.

 

Da uns etwas an der Gesundheit unserer jungen
Besucher liegt, achten wir besonders auf die Einhaltung der Bestimmungen des
Jugendschutzgesetzes.

Daher ist es nötig, dass wir am Eingang den Personalausweis kontrollieren. Es
ist für Jugendliche kein Einlass ohne Personalausweis möglich!

Der Getränkeausschank findet nach den
Bestimmungen des Jugendschutzgesetzes statt.

Zu den Eintrittsbeschränkungen oder wie
lange Jugendliche auf den MVP-Veranstaltungen bleiben dürfen, bitte die
Übersicht weiter unten beachten!

Folgendes muss für die Erziehungsbeauftragung
bei Veranstaltungen des MVP beachtet werden:

1. Erziehungsbeauftragter und Jugendlicher
benötigen Personalausweis

2. Kopie des Ausweises eines Elternteils

3. Formular für Übertragung der
Erziehungsbeauftragung

 


ACHTUNG: Ein Erziehungsbeauftragter darf höchstens zwei
Jugendliche
beaufsichtigen!

                                      

Eintritt bei Veranstaltungen wie Rockfasching,
Show-Fasching und Ochsenfest-Freitag für Kinder und Jugendliche
:

 

In Begleitung der
Eltern

Allein

Aufsichtsperson mit
gültigem Formular

Bis Uhrzeit

Alkohol

Kinder unter 14
Jahren

erforderlich

NEIN

NEIN

Ende

NEIN

 

Jugendliche zwischen
14-16 Jahre

 

Ja

 

erforderlich

24 Uhr (mit
"Muttizettel" bis Ende)

 

NEIN

Jugendliche zwischen
16-18 Jahre

nur erforderlich, wenn
länger als 24 Uhr

24 Uhr (mit
"Muttizettel" bis Ende)

nur Bier und Wein