Allg. Termine

Blasorchester

Jugendorchester

N.Y. Lake Big Band

Jugendschutz für Veranstaltungen beim Musikverein Poppenweiler e.V.

 

Da uns etwas an der Gesundheit unserer jungen Besucher liegt, achten wir besonders auf die Einhaltung der Bestimmungen des Jugendschutzgesetzes.

Daher ist es nötig, dass wir am Eingang den Personalausweis kontrollieren. Es ist für Jugendliche kein Einlass ohne Personalausweis möglich! 

Der Getränkeausschank findet nach den Bestimmungen des Jugendschutzgesetzes statt.

Zu den Eintrittsbeschränkungen oder wie lange Jugendliche auf den MVP-Veranstaltungen bleiben dürfen, bitte die Übersicht weiter unten beachten!

Folgendes muss für die Erziehungsbeauftragung bei Veranstaltungen des MVP beachtet werden:

     1. Erziehungsbeauftragter und Jugendlicher benötigen Personalausweis
     2. Kopie des Ausweises eines Elternteils
     3. Formular für Übertragung der Erziehungsbeauftragung


ACHTUNG: Ein Erziehungsbeauftragter darf höchstens zwei Jugendliche beaufsichtigen!

                                      

Eintritt bei Veranstaltungen wie Rockfasching, Show-Fasching und Ochsenfest-Freitag für Kinder und Jugendliche:

 

In Begleitung der Eltern

Allein

Aufsichtsperson mit gültigem Formular

Bis Uhrzeit

Alkohol

Kinder unter 14 Jahren

erforderlich

NEIN

NEIN

Ende

NEIN

 

Jugendliche zwischen 14-16 Jahre

 

Ja

 

erforderlich

24 Uhr (mit "Muttizettel" bis Ende)

 

NEIN

Jugendliche zwischen 16-18 Jahre

nur erforderlich, wenn länger als 24 Uhr

24 Uhr (mit "Muttizettel" bis Ende)

nur Bier und Wein