Jugendschutzkonzept des
Musikverein Poppenweiler e.V.

 

Leitbild

Die Mitgliedschaft im Musikverein Poppenweiler bietet jungen Menschen Freiräume zur persönlichen und musikalischen Entwicklung und ist zugleich Teil eines Schutzsystems für Kinder und Jugendliche. Das Wohl der Kinder und Jugendlichen steht bei uns an erster Stelle. Durch die aktive Teilhabe am Vereinsleben unterstützen wir sie dabei, soziale und musikalische Kompetenzen zu entwickeln.

Unsere Arbeit mit Kindern und Jugendlichen sowie unser Miteinander im Verein sind geprägt von Respekt, Wertschätzung und Vertrauen.

Wir achten die Persönlichkeit und die Würde der uns anvertrauten Kinder und Jugendlichen und schützen sie vor körperlichem und seelischem Schaden sowie vor Missbrauch und Gewalt.

In unserer Rolle als Mitarbeitende in der Kinder- und Jugendarbeit tragen wir eine besondere Verantwortung. Uns ist bewusst, dass wir eine Vertrauens- und Autoritätsstellung innehaben, die für unsere Arbeit notwendig ist.

Jede Gefährdung des Kindeswohls, zum Beispiel durch Vernachlässigung sowie durch psychische, körperliche oder sexualisierte Gewalt, wird von uns nicht toleriert und kann disziplinarische sowie gegebenenfalls strafrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen.

Wir begegnen Kindern und Jugendlichen offen, wertschätzend sowie unterstützend und gehen verantwortungsbewusst mit Nähe und Distanz um. Die persönlichen Grenzen der Kinder und Jugendlichen werden jederzeit respektiert.

Wir bemühen uns, persönliche Grenzverletzungen bewusst wahrzunehmen und offen anzusprechen. Im Konfliktfall ziehen wir fachliche Unterstützung hinzu und informieren die verantwortlichen Personen auf Leitungsebene. Im Verein vermitteln wir klare Umgangsformen und entwickeln Abläufe, um Konfliktsituationen besonnen und konsequent zu lösen.

Abwertendes oder diskriminierendes Verhalten in verbaler oder nonverbaler Form wird von uns benannt, thematisiert und nicht toleriert. Damit wirken wir einer Tabuisierung solcher Verhaltensweisen aktiv entgegen.

Die Grundsätze dieses Leitbildes gelten für alle Mitglieder, Musizierende aller Formationen, ehrenamtlich Tätigen, Honorarkräfte sowie haupt- und nebenamtlich Beschäftigten in der Kinder- und Jugendarbeit des Musikvereins Poppenweiler.

Übergeordnet beachten wir die allgemein geltenden Regelungen des Kinder- und Jugendschutzes.